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Häufig gestellte Fragen
Wer Kryptowährungen länger als zwölf Monate hält, zahlt keine Steuern auf die Gewinne. Diese Regelung basiert auf § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG und ermöglicht es Privatanlegern, steuerfrei zu verkaufen. Kurzfristige Verkäufe unterliegen hingegen der Einkommenssteuer, es sei denn, die Freigrenze wird nicht überschritten.
Die steuerfreie Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte steigt 2025 von 600 € (in 2024) auf 1.000 € pro Jahr. Bleiben die gesamten Gewinne eines Jahres unter dieser Grenze, fallen keine Steuern an. Doch Vorsicht: Wird die Freigrenze überschritten, wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Betrag über der Grenze.
Krypto-Gewinne aus Verkäufen innerhalb von zwölf Monaten unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz, der in Deutschland zwischen 14 % und 45 % liegt. Dieser richtet sich nach dem gesamten Jahreseinkommen des Steuerzahlers. Wer weniger als 12.084 € Jahreseinkommen hat, bleibt steuerfrei. Ab 277.825 € Jahreseinkommen greift der Spitzensteuersatz von 45 %.
Staking- und Mining-Erträge gelten in Deutschland als sonstige Einkünfte und sind steuerpflichtig. Eine Freigrenze von 256 € pro Jahr erlaubt jedoch kleinere steuerfreie Erträge. Wird diese Grenze überschritten, unterliegt der gesamte Betrag der Einkommensteuer. Airdrops sind nur dann sofort steuerpflichtig, wenn eine Gegenleistung erbracht wurde, etwa durch eine Werbeaktion. Ohne Gegenleistung können Airdrop-Token auch innerhalb der zwölfmonatigen Haltefrist steuerfrei verkauft werden.
Ja, Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen lassen sich mit anderen Krypto-Gewinnen verrechnen, allerdings nur innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist. Falls die Verluste höher sind als die Gewinne, können sie ins nächste Steuerjahr vorgetragen werden. Eine Verrechnung mit Aktiengewinnen oder anderen Einkunftsarten ist in Deutschland nicht erlaubt.
Ja, Handelsgebühren, Kauf- und Verkaufsgebühren sowie Wallet-Transferkosten können von deutschen Steuerzahlern als Anschaffungskosten geltend gemacht werden. Diese reduzieren die steuerpflichtigen Gewinne und senken damit die Steuerlast. Wichtig ist eine genaue Dokumentation, da das Finanzamt keine geschätzten Werte akzeptiert.
Ab 2025 müssen Krypto-Plattformen in Deutschland alle Transaktionen direkt an das Finanzamt melden. Durch das neue DAC8-Umsetzungsgesetz wird es für deutsche Steuerzahler schwieriger, Krypto-Gewinne zu verschweigen. Anleger sollten sich daher frühzeitig mit den steuerlichen Regelungen vertraut machen und ihre Gewinne korrekt deklarieren.
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